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BBECKMANN UND NORDA - Rechtsanwälte Bielefeld am 2023-10-17 17:20
ArbG Duisburg: Arbeitsgerichte sind für Ansprüche eines Bewerbers auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO und Schadensersatz aus Art. 82 DSGVO sachlich zuständig
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Dieser Artikel handelt von Marcus Beckmann und auch BAG und Duisburg, entdeckt auf BECKMANN UND NORDA - Rechtsanwälte Bielefeld