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dr-datenschutz.de am 2024-01-07 11:10

Dr. Datenschutz: Schadensersatz wegen „verspäteter“ Auskunft nach 19 Tagen

Im Urteil des ArbG Duisburg geht es um die Unverzüglichkeit der Beantwortung von Auskunftsansprüchen. Das Urteil stößt auf Kritik - zu Recht?

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Diese Schlagzeile erwähnt BAG als auch Duisburg, veröffentlicht von dr-datenschutz.de