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BBECKMANN UND NORDA - Rechtsanwälte Bielefeld am 2019-10-19 15:01
OLG Düsseldorf: "Service Calls" eines Versicherungsmaklers die auch die Wechselwilligkeit des Kunden abfragen sind Werbung im Sinne von § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG
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